Unternehmensvorteil

Sichern Sie sich für 2018 noch den Steuervorteil der geringwertigen Wirtschaftsgüter (GWG).

Ob Büro, Shop, Gastronomie oder Praxis – gern beraten wir Sie individuell bei der Einrichtungsplanung Ihrer Räumlichkeiten. Die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter wurde 2018 von EUR 410,– auf EUR 800,– (netto) als Sofortabzug erhöht. Investieren Sie noch in diesem Jahr nachhaltig in Ihr Unternehmen. Gern stehen wir Ihnen auch für ein persönliches Beratungsgespräch zur Verfügung.

Möglichkeit zur Sofortabschreibung

In unserem Onlineshop haben wir eine Auswahl an Büroeinrichtungen bis zu diesem Wert für Sie zusammengestellt. Unsere Objektabteilung berät Sie gern individuell. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Willkommen

Wir freuen uns auf Ihren Besuch in einem unserer Einrichtungshäuser und stehen Ihnen für Fragen gern zur Verfügung.